Die Notwendigkeit etwas für die jüngere Generation zu tun, ist unbestritten. Prävention ist dabei ein politisches Konzept, um Kinder- und Familienarmut wirksam und kostengünstig verhindern zu können. Es geht neben der monetären Absicherung um Investitionen in Bildung, in Digitalisierung und in die Teilhabe an einer demokratischen Gesellschaft. Der Runde Tisch gegen Kinder- und Familienarmut stellt zur Bundestagswahl hier einige zentrale Fragen zu diesen Themen:

Unsere Fragen an die OB-Kandidat*innen:

Kindergrundsicherung

Zentrale Forderung des RTKA zur Bekämpfung von Kinderarmut ist die Einführung einer Kindergrundsicherung, deren Höhe die Lebenshaltungskosten (inklusive sozio-kulturelles Existenzminimum) eines Kindes bzw. Jugendlichen umfassend absichert. Sie soll so gestaltet sein, dass der Empfang von Grundsicherung nach SGB II damit überflüssig wird. Was ist das Konzept Ihrer Partei zum Thema Kindergrundsicherung? Wie stehen Sie dazu?

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Teilhabe junger Menschen

Der Runde Tisch gegen Kinder- und Familienarmut (RTKA) spricht sich in seinem Forderungspapier für einen umfassenden Ausbau der Teilhabe junger Menschen als Teil der Daseinsvorsorge und – fürsorge aus. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe junger Menschen wollen Sie durchsetzen, wenn Sie Mitglied des Bundestages werden?

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Kommunalfinanzen

Ob Schule, Jugendhilfe, Sozialwesen oder Freizeitangebote – für die Bereitstellung und Finanzierung dieser sozialen Infrastruktur sind in erster Linie die Kommunen verantwortlich. Die finanzielle Ausstattung der Kommunen ist nicht ausreichend, um die nötige soziale Infrastruktur allen jungen Menschen zugänglich zu machen und weiter zu entwickeln. Wie wollen Sie das ändern? Wo sehen Sie einen besonderen Handlungsbedarf?

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Förderung der Ausbildung

Der RTKA spricht sich dafür aus, die unterstützenden Beträge (Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe) für sich in Ausbildung oder Studium befindliche junge Menschen so zu erhöhen, dass eine Konzentration auf das Studium oder die Ausbildung möglich ist. Wie stehen Sie dazu? Welche Maßnahmen würden Sie ergreifen?

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Bezahlbarer Wohnraum

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist ein zentrales Problem unserer Städte. Wie kann für einkommensschwache Familien und junge Menschen preiswerter Wohnraum geschaffen werden? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die BImA ihre Wohnungen wieder in einem bewohnbaren Zustand versetzt und diese für den kommunalen Wohnungsmarkt frei gibt? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bund als einer der größten Arbeitgeber in Bonn Wohnungen für seine Bediensteten schafft und damit den Wohnungsmarkt entlastet?

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Bewältigung der Corona-Folgen

Besonders für junge Menschen sind die in der Corona-Krise notwendigen Beschränkungen eine enorme Belastung. Unsere Bildungsinfrastruktur ist nicht auf eine solche Krise ausgelegt. Familien, die bisher schon in Armut lebten oder von ihr bedroht sind, verlieren immer mehr den Anschluss an die soziale Teilhabe. Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um unsere Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen usw. für die Bewältigung der Pandemie auch für die Zukunft fit zu machen? Wo sehen Sie einen besonderen Handlungsbedarf?

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Psycho-soziale Gesundheit von jungen Menschen

Durch die Corona-Pandemie und ihrer sozialen Folgen ist die Zahl der psychischen Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen und damit familiäre Probleme in unserer Gesellschaft nochmals erheblich gestiegen. Dieses Thema wird uns noch lange beschäftigen. Wie kann zukünftig (auch über die jetzige Corona-Krise hinaus) die psycho-soziale Gesundheit und Versorgung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien gewährleistet werden?

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Zentrale Forderung des RTKA zur Bekämpfung von Kinderarmut ist die Einführung einer Kindergrundsicherung, deren Höhe die Lebenshaltungskosten (inklusive sozio-kulturelles Existenzminimum) eines Kindes bzw. Jugendlichen umfassend absichert. Sie soll so gestaltet sein, dass der Empfang von Grundsicherung nach SGB II damit überflüssig wird. Was ist das Konzept Ihrer Partei zum Thema Kindergrundsicherung? Wie stehen Sie dazu?

Jessica Rosenthal, SPD

Das Konzept zur Kindergrundsicherung, welches wir als SPD im Wahlprogramm verankert haben, besteht aus zwei Säulen. Zum einen wollen wir allen Kindern kostenfreie Bildung ermöglichen. Das bedeutet, dass auch Kita und Ganztagsbetreuung beitragsfrei sein sollen. Darüber hinaus wollen wir eine gute, soziale Infrastruktur für Kinder schaffen, aber auch an anderen Stellen Entlastung schaffen, etwa durch kostenfreien Nahverkehr für Kinder und Jugendliche.

Die Grundsicherung wollen wir verbessern. Menschen in Grundsicherung sollen nicht zu Bittsteller:innen degradiert werden. Deshalb schaffen wir sinnlose und entwürdigende Sanktionen ab. Die Höhe der Grundsicherung wollen wir erhöhen, damit ein auskömmliches Leben möglich ist und die Neuanschaffung einer Winterjacke oder eine kaputte Waschmaschine nicht zur untragbaren Last werden. Damit niemand nach Verlust des Jobs in finanzielle Nöte kommt, verlängern wir die Bezugsdauer vom Arbeitslosengeld I und überprüfen in den ersten zwei Jahren weder Vermögen noch Wohnungsgröße.

Damit Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern gut aufwachsen können führen wir ein bedarfsorientiertes Kindergeld ein, welches nach Einkommen gestaffelt ist. So sollen Familien mit hohem Unterstützungsbedarf auch ein hohes Kindergeld erhalten, damit der finanzielle Hintergrund von Familien nicht über die Chancen eines jeden Kindes entscheiden. Der Basisbetrag der Kindergrundsicherung soll 250 Euro betragen und der Höchstbetrag wird anhand der Ausgaben von Familien mit mittleren Einkommen festgelegt, soll aber mindestens doppelt so hoch sein wie der Basisbetrag. Damit sind Kinder umfassend abgesichert.

Ich halte das für ein sehr tragfähiges Konzept und bin fest entschlossen, gemeinsam mit der SPD Familien finanziell besser auszustatten.

Ilja Bergen, Die Linke

In Deutschland leben etwa 1,9 Millionen Kinder unter 18 Jahren in Hartz-IV-Haushalten. Kinderarmut ist auch eine direkte Folge von kleingerechneten Regelsätzen. Außerdem wird Kindergeld als Einkommen dem Bedarf angerechnet. Ich finde das ein Skandal. Zumal häufig die falsche Annahme vorherrscht, Menschen im Leistungsbezug würden ja auch noch Kindergeld bekommen. Hinzu kommt die verdeckte Kinderarmut. Weil die Leistungsbeantragung so demütigend organsiert ist, verzichten viele darauf oder wissen gar nicht, was ihnen zusteht. Wir wollen eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder aus der Armut holt und nicht umständlich beantragt werden muss. Dazu wollen wir das Kindergeld von aktuell 219 Euro für das erste Kind auf 328 Euro für jedes Kind erhöhen. Dieses Kindergeld wird weder beim Bezug von Sozialleistungen noch im Steuerrecht als Einkommen gewertet. Kinder aus armen Familien erhalten, je nach Alter des Kindes, zusätzlich bis zu 302 Euro.

Livia Juliane Genn, Volt

Insbesondere sind Kinder und Jugendliche in Bonn von Armut betroffen. Aktuell sind ein Fünftel der Minderjährigen in Bonn arm oder armutsgefährdet. Volt Bonn setzt sich daher dafür ein, die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen finanziell abzusichern (finanzielle Armutsprävention). Unter anderem zur finanziellen Unterstützung von Kindern fordern wir zudem die Abschaffung des Ehegattensplittings, das bisher Familien mit Kindern gegenüber kinderlosen Paaren finanziell benachteiligt. Somit werden notwendige Freiräume im Finanzhaushalt und für eine langfristige Kostenfreiheit der Kinderbetreuung geschaffen. Eine höhere finanzielle Förderung von Familien erreichen wir durch eine Anhebung des Kindergeldes. Die Abschaffung des Ehegattensplittings erfolgt stufenweise und zunächst für alle neuen Ehen, fünf Jahre später für alle Ehen jüngerer Paare und erst nach 25 Jahren für alle übrigen bestehenden Ehen. Es besteht die Option, einmalig in das neue Modell zu wechseln. Das Kindergeld wird entsprechend schrittweise auf 300 Euro angehoben. Weitere Steuermehreinnahmen fließen in den Ausbau der Kinderbetreuung. Volt verfolgt zudem die Vision einer Solidarischen Einkommensteuer. Damit alle Bürger*innen auf unbürokratische und individuelle Weise ihr Recht auf eine angemessene Grundsicherung wahrnehmen können, wird Volt einen umfassenden Entwurf für eine Solidarische Einkommensteuer erarbeiten, der auf dem Konzept einer negativen Einkommensteuer basiert. Finanziell werden nur Personen mit keinem oder niedrigem Einkommen profitieren, anders als zum Beispiel bei einem herkömmlichen bedingungslosen Grundeinkommen. Weitere Vorteile für die Bürger*innen umfassen die absichernde Wirkung, die nachhaltigen Leistungsanreize und die Möglichkeit, unbesorgt mehr Zeit für gesellschaftliches, familiäres oder demokratisches Engagement investieren zu können. Das Konzept wird dabei auf drei grundsätzlichen Bedingungen fußen. > Die Finanzierung der Solidarischen Einkommensteuer ist mit dem Bundeshaushalt vereinbar. > Die Grundsicherung wird höher als die aktuelle Unterstützung durch ALG II, Wohngeld und weitere Zuschüsse ausfallen. > Die Auszahlungshöhe wird nur vom persönlichen Einkommen abhängig sein und bedarf keiner weiteren Bedürftigkeitsprüfungen

Katrin Uhlig, Bündnis 90 / Die Grünen

In einem reichen Land wie Deutschland darf kein Kind in Armut aufwachsen – doch vor allem bei Alleinerziehenden oder Geringverdienenden mit Kindern reicht das Geld oft vorn und hinten nicht. Jedes Kind verdient unsere Unterstützung. Daher wollen wir Familien stärken mit einer einfachen und gerechten Kinder- und Familienförderung: der Kindergrundsicherung. Unser Vorschlag: Kindergeld, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in eine neue eigenständige Leistung zusammenzufassen. Mit der Kindergrundsicherung bekommt jedes Kind einen festen Garantie-Betrag, Kinder in Familien mit geringen oder gar keinem Einkommen bekommen zusätzlich noch einen GarantiePlus-Betrag. Je niedriger das Familieneinkommen, desto höher der GarantiePlus-Betrag. Nach einmaliger Beantragung bei Geburt wird die Höhe der Kindergrundsicherung automatisch berechnet und ausgezahlt. So kommt die Kindergrundsicherung garantiert bei jedem Kind an und Schritt für Schritt beenden wir Kinderarmut. Sie ist gerecht, denn Kinder, die mehr brauchen, bekommen auch mehr. Die Kindergrundsicherung verbinden wir mit einer Neuermittlung dessen, was Kinder zum Leben brauchen.

Im Mittelpunkt der Kindergrundsicherung steht das Kind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – ihre Bedarfe lassen sich nicht von denen Erwachsener ableiten und sie gehören auch nicht in das Hartz IV-System des Förderns und Forderns für Erwerbssuchende.
Die Kindergrundsicherung ist deshalb eine eigenständige Leistung des Kindes. Sie wird nicht bei den Eltern als Einkommen angerechnet, wenn diese Sozialleistungen beziehen. Die Kindergrundsicherung hält nur dann, was ihr Name verspricht, wenn sie allen Kindern Lebenschancen eröffnet. Kinderarmut ist in Deutschland schon viel zu lange skandalös weit verbreitet. Kinder können nicht warten. Sie brauchen jetzt Unterstützung. Deshalb halten wir in Anlehnung an einschlägige Fachexpertisen eine deutliche und zügige Erhöhung der jetzigen Mindestbedarfe für notwendig.
Wir wollen Fehler in der Bedarfserhebung korrigieren und der bestehenden Statistikmethode, mit der die Höhe der Kinderregelsätze ermittelt werden, neue Prämissen zu Grunde legen, um unmittelbar jedem Kind soziokulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Wir orientierten die Kinderregelbedarfe stärker an dem, was die gesellschaftliche Mitte zum Leben ausgibt.
Denn alle Kinder sollen die Chance haben, im Sportverein mitzumachen, ab und zu ins Kino zu gehen oder mit den besten Freunden im Freibad ein Eis zu essen. Die Regelsätze leiten sich aus den Ausgaben einer Referenzgruppe ab. Die Praxis der nachträglichen und willkürlichen Streichung von Ausgabenpositionen beenden wir. So wie die Kosten für den Einkauf im Supermarkt, für neue Kleidung oder für die Kinokarte steigen, ist auch die Kindergrundsicherung in ihrer Höhe dynamisch angelegt. Sie orientiert sich an der aktuellen Einkommens- und Verbraucherstatistik und dem alle zwei Jahre von der Bundesregierung vorzulegendem Existenzminimumbericht.

Die Garantiesicherung ist ein individuelles Recht und soll sich an den Prinzipien der Teilhabeund der Bedarfsgerechtigkeit orientieren und ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen. Sie soll Sicherheit geben und die konkrete Lebenssituation und den Wohnort berücksichtigen
Wohnungs- und Heizkosten gehören zu den Grundbedarfen eines jeden Kindes und müssen deshalb im Existenzminimum berücksichtigt werden – sowohl im Sozial- als auch im Steuerrecht. Die Kindergrundsicherung enthält deshalb eine Pauschale für Wohn- und Heizkosten, die sich aus dem Existenzminimumbericht ableitet. Wohn- und Heizkosten sind jedoch regional sehr unterschiedlich.
Höhere Belastung bei z.B. regelmäßig anfallende Kosten wie Strom sollen grundsetzlich über die Grundsicherung der Eltern abgedeckt werden. Dies Beinhaltet alle mehrbelastungen aufgrund jeweiliger technischer oder ökologischer Standards.

Kinder, die den GarantiePlus-Betrag bekommen, werden bisherige BuT-Leistungen, die sie einzeln und aufwändig beantragen mussten, künftig viel einfacher erhalten. Die Kosten für Klassenfahrten, Tagesausflüge oder Lernförderung sollen möglichst gesammelt über die Schulen oder Kitas bei dem örtlichen Leistungsträger beantragt werden. Ein warmes Mittagessen und Fahrten mit Bus und Bahn müssen den Kindern kostenlos und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Die Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gehen in der Kindergrund-sicherung auf. Das Schulstarterpaket bekommt jedes Kind, das den GarantiePlus-Betrag der Kindergrundsicherung erhält, automatisch zu Beginn des Schuljahres bzw. des Schulhalbjahres ausgezahlt. Damit alle Kinder auch wirklich bekommen, was ihnen zusteht, schaffen wir aufwändige Einzelanträge ab. Zugleich ist es essentiell, vor Ort ein niedrigschwelliges Angebot von Teilhabemöglichkeiten weiter auszubauen. Dazu gehören Familienzentren oder Musikschulen genauso wie öffentliche Freibäder oder Jugendclubs. Kinder, die den GarantiePlus-Betrag der Kindergrundsicherung erhalten, haben weiterhin Anspruch auf individuelle Mehr- und Einmalbedarfe. Dazu gehört die Erstausstattung bei der Geburt, besondere therapeutische Bedarfe wie orthopädische Schuhe oder spezielle Ernährung bei Allergien.

Christoph Jansen, CDU

Die Stärkung und Unterstützung von Familien und Kindern ist nach meiner Überzeugung eine wichtige staatliche Aufgabe. Im Kinder- und Jugendalter werden durch die Familien wichtige Grundlage für den Rest des Lebens gelegt. Kinderarmut sollte es in einem wohlhabenden Land wie Deutschland nicht geben.
Mit dem Familienstärkungsgesetz hat die aktuelle Koalition bereits ein wesentliches Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg gebracht. Das Gesetz ist neben dem Baukindergeld, der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, und dem Gute-Kita-Gesetz ein weiterer Schritt zur Unterstützung von Familien.

Im Bereich Bildung und Teilhabe wurde zu Beginn des Jahres 2021 eine Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf sowie ein Wegfall der Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung eingeführt. Dieses Bildungspaket, welches es Kindern von Geringverdienern möglich machen soll, Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu erhalten, soll fortlaufend angepasst werden. Die Bekämpfung von Kinderarmut muss auch in der kommenden Legislaturperiode ein zentrales Anliegen sein.

Alexander Graf Lambsdorff, FDP

Derzeit bringt der Bund jährlich rund 200 Milliarden Euro für verschiedene Familienleistungen auf. Doch das System gilt als kompliziert und bürokratisch. Einige Leistungen rufen Familien gar nicht ab, obwohl sie dazu berechtigt wären. Durch die steuerlichen Freibeträge werden Familien mit höherem Einkommen bislang stärker entlastet als einkommensschwache Familien durch Kindergeld und Kinderzuschlag.

Das wollen wir ändern und gezielt die Familien fördern, die mit dieser Förderung ihren Kindern die Chancen eröffnen können, die jedem Kind zustehen.

Die Freien Demokraten setzen deswegen für die Bündelung der familienpolitischen Leistungen in einem „Kinderchancengeld“ ein (siehe https://www.fdp.de/fdp-will-der-kinderarmut-mit-kinderchancengeld-begegnen). Konkret fordern wir, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket zusammenzufassen. Künftig soll es dann einen monatlichen Basisbetrag von 200 Euro pro Kind geben, einen Flexibetrag von maximal 200 Euro, der sich nach dem Einkommen der Eltern bemisst und vom Höchstbetrag bis zu einem Elterneinkommen von 3500 Euro stetig absinkt, sowie ein Chancenpaket von 50 Euro für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen. Hier geht es um „nicht materielle“ Leistungen wie Schulessen, Nachhilfe, Sprach- und Leseförderung oder Musikunterricht.

Nach Berechnungen des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung für die FDP, würde das Modell rund drei bis vier Milliarden Euro an Mehrkosten verursachen. Profitieren würden Familien mit mittleren und niedrigeren Einkommen. Bei einem Elterneinkommen von 80.000 Euro und mehr ergeben sich demnach durch das Kinderchancengeld keine Veränderungen zum aktuellen Status quo.

Der Runde Tisch gegen Kinder- und Familienarmut (RTKA) spricht sich in seinem Forderungspapier für einen umfassenden Ausbau der Teilhabe junger Menschen als Teil der Daseinsvorsorge und – fürsorge aus. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe junger Menschen wollen Sie durchsetzen, wenn Sie Mitglied des Bundestages werden?

Jessica Rosenthal, SPD

Ich möchte mich für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf allen politischen Ebenen stark machen. Auch deshalb wollen wir einen Jugendcheck für politische Maßnahmen. In Bonn kämpfen wir als SPD vor Ort schon lange für eine bessere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, weil wir davon überzeugt sind, dass die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen gleichberechtigt in der Politik gehört werden müssen. Deswegen werden wir als SPD auch das Wahlrecht auf 16 Jahre absenken. Als Bundesvorsitzende des Jungendverbandes der SPD, den Jusos, aber auch aus meiner Perspektive als Lehrerin, ist mir die Beteiligung junger Menschen in demokratischen Prozessen extrem wichtig.

Ilja Bergen, Die Linke

Zunächst einmal ist es sehr unwahrscheinlich, dass ich direkt in den Bundestag einziehen werde. Ich kämpfe um die Zweitstimmen, damit sich die gesamte Linke Fraktion möglichst zahlreich für Kinderrechte stark machen kann. Die Kindergrundsicherung solle den finanziellen Aspekt der Kinderarmut bekämpfen, aber das reicht ja nicht. Es braucht auch Angebote. ÖPNV, Jugendzentren, Musikschulen oder Bäder müssen für Kinder möglichst gebührenfrei sein. Einmalige besondere Bedarfe wie z.B. Klassenfahrten oder IT-Ausstattung müssen übernommen werden.

Livia Juliane Genn, Volt

Die Stärkung der Teilhabe junger Menschen ist für Volt ein wichtiges Anliegen, welches wir durch folgende Forderungen in unserem Wahlprogramm umsetzen wollen. Junge Staatsbürger*innen sollen ab 16 Jahren bei allen Landtags-,Bundestags- und Europawahlen aktiv wählen können wie auch passiv wählbar sein. Für Kommunalwahlen fordern wir, das Mindestalter für das aktive Wahlrecht auf 14 Jahre abzusenken. Zudem soll eine altersgerechte demokratische Bildung für Jugendliche als elementarer Bestandteil des Lehrplanes etabliert werden. Wir wollen eine stärkere Vernetzung unter Jugendlichen fördern, um gemeinsame politische Forderungen in Petitionen auszudrücken. Diese Forderungen sollen von jungen Menschen im Alter zwischen 12 und 20 Jahren verfasst und einmal im Jahr von diesen priorisiert werden. Anschließend werden die Top-5-Forderungen in Form von Petitionen in die Parlamente und somit in den realen politischen Diskurs eingebracht. Die deutschlandweite Organisation der Jugendlichen wollen wir durch den Aufbau einer geschützten digitalen Plattform unterstützen. Wir wollen die politische Bildung stärken und für Akteur*innen und Träger*innen der politischen Bildung verlässliche Rahmenbedingungen durch langfristig ausgelegte Förderprogramme und -strukturen schaffen. Politische Bildung nimmt die aktuellen gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen in den Blick und befähigt Bürger*innen zu einer kritischen Beurteilung dieser sowie der Handlungsmöglichkeiten. Damit ist sie ein zentraler Baustein für eine Demokratie, die durch ihre Bürger*innen aktiv gestaltet wird. > Wir wollen eine stärkere Vernetzung und Kooperation aller Anbietenden von politischer Bildung. Dabei kommt der Zusammenarbeit zwischen Schulen und außerschulischen Trägerschaften der politischen Jugendbildung eine besondere Bedeutung zu. Zusätzlich wollen wir die Einbindung von Vereinen von (jungen) Menschen mit Migrationsbiografien und Black and People of Color (BPoC) in die bestehende Trägerlandschaft und in langfristige Finanzierungsstrukturen verstärken. > Wir wollen eine gute und kritische Medienbildung fördern. Diese soll die Medienkompetenz aller Menschen, hinsichtlich ihres Wissens über digitale und analoge Medien, eine kritische Auseinandersetzung mit Medien und der Fähigkeit Medien zu nutzen, stärken. Ein entsprechendes Informationszentrum soll eingerichtet werden und der gesamten Bevölkerung den Erwerb von Medienkompetenzen ermöglichen. > Wir wollen, dass Kompetenzen im Umgang mit Medien und ein Grundverständnis zum Schutz persönlicher Daten bereits verstärkt in der Schule erworben werden.

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Katrin Uhlig, Bündnis 90 / Die Grünen

Kinder müssen sich bestmöglich und frei entfalten können. Dabei haben sie ein Recht auf besonderen
Schutz, Förderung und Beteiligung. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben ganz eigene Bedürfnisse, die bei Entscheidungen angehört, mitgedacht und abgewogen werden müssen. Wir werden deshalb sicherstellen, dass das Wohl von Kindern bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht bekommt. Deshalb müssen starke Kinderrechte entlang der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz.
Mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung wollen wir sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte informiert sind und unabhängig vom soziokulturellen Hintergrund, altersgerecht und niedrigschwellig Beteiligung leben können. Die Jugendarbeit spielt hierbei eine wichtige Rolle, darum wollen wir die Jugendverbände mit einem Verbandsklagerecht gegenüber Kommunen stärken.
Werdende Demokrat*innen brauchen Mitmach- und Medienkompetenz sowie politische Bildung, die wir als Querschnittsaufgaben in Kitas, Schulen und Jugendhilfe konzeptionell und finanziell stärken.
Beim Aufbau oder der Auswahl von Angeboten im Sozialraum, bei allen Bau- und Wohnumfeldmaßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, werden wir sie beteiligen, ihr Wohl sichern und dies im Baugesetzbuch berücksichtigen.

Eine reine Ausweitung von Leistungen greift unser erachtens zu kurz. Wir setzen uns für eine lange überfällige und grundsätzliche Umgestaltung und Entflechtung der Sozialsysteme ein, welche auf solidarischen,bedarfsgerechten und wirtschaftlich fundierten Grundprinzipien basiert.
Dabei darf gute Versorgung nicht vom Geldbeutel abhängen. Alle Menschen müssen sich darauf verlassen können, auch künftig gut versorgt zu werden. Wir wollen Solidarität, Gerechtigkeit und Wahlfreiheit in unserem Krankenversicherungssystem mit der Bürgerversicherung stärken.
Die Folgen der Pandemie und vor allem die teuren Gesetze von Union und SPD haben z.B. zu einer Schieflage der gesetzlichen Krankenversicherung geführt. Zudem werden der medizinische Fortschritt und zum Teil auch der demographische Wandel die Ausgaben in unserem Gesundheitswesen weiter ansteigen lassen.
Damit auch künftig alle Menschen unabhängig vom Geldbeutel die Versorgung bekommen, die sie brauchen, benötigt unser Gesundheitswesen eine solide und verlässliche finanzielle Basis: die Bürgerversicherung. Alle gesetzlich und privat Versicherten beteiligen sich solidarisch und gerecht an der Finanzierung des Gesundheitswesens. Und alle Versicherten haben die Absicherung, die sie benötigen.

Die bisherige Bundespolitik versagt dabei, arme Kinder und Familien wirksam zu unterstützen. Wir brauchen endlich existenzsichernde Regelsätze für Kinder und kostenfreie Angebote vor Ort bei Mittagessen, Nachhilfe, Sport, und Kultur. Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Wollen wir dies sicherstellen, dann müssen wir das komplizierte Wirrwarr unterschiedlicher Sozialleistungen entflechten und die Einführung einer unbürokratischen Kindergrundsicherung auf den Weg bringen.

Grundsätzlich haben die Grünen im Bundestag ein Konzept für den Mobilpass vorgelegt: kostengünstig, vernetzt über alle Verkehrsträger, leicht zu nutzen. Und besonders kostengünstig für sozial schwächere Menschen, wie zum Beispiel junge Menschen. Allerdings kostet ein gutes ÖPNV-Angebot auch Geld und muss bezahlt werden. Über die Einführung neuer Finanzierungswege sollten die Bürgerinnen und Bürger vor Ort mit entscheiden.
Zu den Zielen für die Verkehrswende in NRW gehören Schritt für Schritt zum Bürger*innen-Ticket zu kommen. Los geht’s mit kostenfreien Tickets für Schüler*innen und junge Menschen bis 18 Jahre. Dann bauen wir bauen soziale Tickets und Jobtickets aus. Wir unterstützen vor Ort Modellversuche für solidarisch finanzierte Bürger*innentickets und führen dies in 10 Jahren in ganz NRW flächendeckend ein.

Wir fordern einen Nationalen Aktionsplan für Kinder-und Jugendbeteiligung, um institutionelle Beteiligungsstrukturen zu schaffen und eine Informationskampagne über Kinderrechte und Beschwerdemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Damit Beteiligung nicht abstrakt bleibt, ist es wichtig, Ergebnisse und Konsequenzen aus Beteiligungsprozessen zu ziehen.

Die Förderung und Stärkung der politischen Bildung ist uns sehr wichtig. Die Jugendarbeit spielt hierbei eine zentrale Rolle, darum wollen wir die Jugendverbände mit einem Verbandsklagerecht gegenüber Kommunen stärken. Werdende Demokrat*innen brauchen Mitmach- und Medienkompetenz sowie politische Bildung, die wir als Querschnittsaufgaben in Kitas, Schulen und Jugendhilfe konzeptionell und finanziell stärken.

Unsere Demokratie hat ein erhebliches Repräsentationsdefizit, wenn Millionen Jugendliche und Kinder ausgeblendet werden. Die Jugend ist politisch. Gleiches gilt für die vielen Menschen, die nicht wählen dürfen, obwohl sie hier leben und Teil unserer Gesellschaft sind. Entsprechend wollen wir Wahlhürden schrittweise abbauen, das Wahlalter deutlich absenken und weitere Beteiligungsmöglichkeiten auf
allen Ebenen ausbauen.
Die Stimme der Jugend sollte nicht nur gehört werden, sondern auch zählen. Eine Reihe von Bundesländern hat bereits in ihren Wahlgesetzen die Beteiligung von Jugendlichen bei Landtags- und Kommunalwahlen ab dem 16. Lebensjahr ermöglicht. Mit der Herabsetzung des Wahlalters wird den Jugendlichen Vertrauen in ihr Urteilsvermögen und ihre politische Willensbildung zugestanden und sie in ihrer Beteiligung gestärkt und ermutigt. Zudem wirkt dies als korrigierende Maßnahme für eine stärkere Generationengerechtigkeit in einer Gesellschaft, in der das durchschnittliche Wahlalter seit Jahren steigt (so waren 2017 36 % alle Wahlberechtigten für die Bundestagswahl über 60 Jahre gegenüber z. B. 26 % im Jahr 1987).
Demokratie lebt von der Gestaltung und dem Engagement aller Bürger*innen, vom Kindes- bis ins hohe Alter. Viele politische Entscheidungen von heute sind entscheidend für die Zukunft junger Menschen, und viele junge Menschen übernehmen früh Verantwortung für die Gesellschaft. Wenn Jugendliche in ihrem Lebensalltag demokratische Erfahrungen machen und ihre Rechte wahrnehmen können, stärkt das die Demokratie und macht sie zukunftssicherer. Darum werden wir uns dafür einsetzen, das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre abzusenken.

Christoph Jansen, CDU

Die Jugendliche sind in den letzten Jahren wieder zunehmend politisch aktiv und will –berechtigterweise – insbesondere bei Themen, die sie konkret betrifft, ein Mitspracherecht haben. Ein gutes Instrumentarium, um Jugendliche auf der kommunalen, aber auch auf anderen Ebenen, besser einzubeziehen und ihre Interessen zu berücksichtigen, könnten Workshops zu unterschiedlichen Themen sein, ähnlich dem Modell der Bürgerräte. Das Ziel solcher „Jugendbürgerräte“ sollte es sein, Jugendlichen ein Forum zugeben, sie zu beteiligen und gemeinsam mit Ihnen Ideen zu erarbeiten.

Alexander Graf Lambsdorff, FDP

Um die politische Teilhabe junger Menschen zu stärken fordern wir Freie Demokraten eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament. Junge Menschen nehmen bereits in vielen Lebensbereichen Verantwortung wahr, werden aber von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Dabei sind sie diejenigen, die am längsten von politischen Entscheidungen beeinflusst werden und für uns wäre das Wahlrecht ab 16 gelebte Generationengerechtigkeit.

Mit dem Kinderchancengeld setzen sich die Freien Demokraten für eine Bündelung familienpolitischer Leistungen ein. Eine Säule des Kinderchancengeldes macht das Chancenpaket für Kinder aus Familien mit geringen Einkommen aus. Hier sollen Kindern und Jugendlichen mit „nicht materiellen“ Leistungen wie Schulessen, Sprach- und Leseförderung oder Musikunterricht gefördert werden können. Profitieren würden Familien mit mittleren und niedrigeren Einkommen.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestagt hat sich zudem an Gesprächen über eine Grundgesetzänderung zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz konstruktiv beteiligt und einen eigenen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 19/28440). Eine Neuregelung sollte Kinder als Grundrechtsträger ins Zentrum stellen und nicht nur den staatlichen Schutzauftrag und eine Pflicht zur Förderung über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinaus noch einmal einseitig betonen. Zudem sollte das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen, die es unmittelbar betrifft, „besonders“ berücksichtigt werden. Wichtig ist uns auch, dass Kinder in Verfahren, die sie selbst betreffen, entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife angehört werden müssen.

Ob Schule, Jugendhilfe, Sozialwesen oder Freizeitangebote – für die Bereitstellung und Finanzierung dieser sozialen Infrastruktur sind in erster Linie die Kommunen verantwortlich. Die finanzielle Ausstattung der Kommunen ist nicht ausreichend, um die nötige soziale Infrastruktur allen jungen Menschen zugänglich zu machen und weiter zu entwickeln. Wie wollen Sie das ändern? Wo sehen Sie einen besonderen Handlungsbedarf?

Jessica Rosenthal, SPD

Die Kommunen sind aufgrund hoher Altschulden oft in finanzieller Not. Das darf nicht sein. Wir haben bereits in der aktuellen Wahlperiode dafür gekämpft, über einen Altschuldenfonds Entlastung für die Kommunen zu schaffen. Das ist leider am Widerstand der CDU und CSU gescheitert. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass hier der Druck aus den kommunalen Kassen genommen wird. Gleichzeitig müssen wir die finanzielle Ausstattung der Kommunen verbessern und für Aufgaben, die die Kommunen übernehmen sollen, auch die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stellen. Wir werden massiv in in unser Bildungssystem investieren. Denn Investitionen in die Bildung von Kindern und Jugendlichen sind unverzichtbar, damit jeder und jede das Leben führen kann, was er oder sie sich wünscht. Mehr Geld für unsere Schulen ist damit eine der großen Zukunftsinvestitionen, die wir anpacken werden. Dabei müssen die Mittel vor allem dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Das werden wir durch zusätzliche Sozialkriterien bei der Förderung durch den Bund sicherstellen. Wir werden massiv in die digitale Infrastruktur in den Schulen investieren, aber auch in moderne Gebäude, in denen sich niemand vor der Schultoilette ekeln muss. Alle Schüler:innen soll ein digitales Endgerät zur Verfügung gestellt werden.

Ilja Bergen, Die Linke

Die Kommunen in Deutschland müssen nicht nur in die Zukunft investieren, sondern müssen auch Sozialleistungen tragen, die eigentlich der Bund übernehmen sollte. Leistungen wie die Kosten der Unterkunft oder die Grundsicherung im Alter, müssen in Zukunft vom Bund übernommen werden. Um ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, nehmen viele Kommunen Kassenkredite auf. Diese Schulden sind in den vergangen 20 Jahren auf 40 Mrd. Euro angestiegen und haben sich verfestigt. Sie müssen in einen Altschuldenfond überführt werden und vom Bund getilgt werden. Außerdem brauchen wir einen Re-kommunalisierungsfond, damit der Bund den Kommunen Mittel zu Verfügung stellen kann, um Infrastruktur wie Wohnraum und Krankenhäuser in die öffentliche Hand zu überführen.

Eine Kindergrundsicherung und die Entlastung der Kommunen kosten natürlich Geld. Dieses Geld wollen wir über eine Vermögenssteuer reinholen, die jährlich 100 Milliarden einbringt.

Livia Juliane Genn, Volt

Wir wollen Kommunen finanziell stärken. Dazu fordern wir eine Abschaffung der Gewerbesteuer, die auf kommunaler Ebene zu einem Steuerwettbewerb führt. Anstelle der Einnahmen durch die Gewerbesteuer wollen wir Kommunen stärker an den Einkünften der Körperschaftsteuer beteiligen. Außerdem setzt sich Volt für eine umfangreiche Hilfe von Menschen mit (drohendem) Verlust ihres Wohnraums ein. Diese muss unbürokratisch, niederschwellig, kostenlos, individuell und ortsnah angeboten werden. Vollstationär oder in Pflegefamilien lebende Kinder und Jugendliche sollten ebenso wie junge Menschen, die unter üblichen Bedingungen aufwachsen, die Möglichkeit haben, aktiv ihre Lebensqualität zu gestalten. Wir setzen uns für eine Streichung des Kostenbeitrags bei Zuverdienst in der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche in stationären Unterbringung sowie in Pflegefamilien ein. Es wird somit kein Teil des Nettoeinkommens der Jugendlichen vom Jugendamt einbehalten. Wir wollen eine Benachteiligung betroffener Kinder und Jugendlicher abbauen und zusätzlich Entwicklungsanreize und Eigeninitiative fördern. Nachbetreuung der Jugendhilfe wollen wir auch über das 18. bzw. 21. Lebensjahr gewährleisten, indem Jugendlichen in schulischer Ausbildung weiter betreut und Übergangszeiträume geschaffen werden, die Eigenverantwortung ermöglichen und vor einem Wechsel aus der Jugendhilfe in die Jobcenter schützen.

Katrin Uhlig, Bündnis 90 / Die Grünen

Neben der finanziellen Absicherung der Lebenshaltungskosten von Kindern und Jugendlichen spielt bei der Prävention und der Bekämpfung von Kinderarmut die lokale soziale Infrastruktur eine entscheidende Rolle. Insbesondere für die Bereiche der Schule, der Jugendhilfe und des Sozialwesens formulieren die entsprechenden Gesetze des Bundes (insbesondere SGB VIII) und des Landes (z.B. SchulG, AGKJHG) wichtige Standards. Des Weiteren spielt auch der Zugang zu freizeitangeboten sowie kulturellen und sportlichen Einrichtungen eine wichtige Rolle für die Teilhabe am sozialen Leben.
Für die Bereitstellung und Finanzierung dieser sozialen Infrastruktur sind in erster Linie die Kommunen verantwortlich. In den letzten Jahren lässt sich beobachten, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen jedoch nicht mehr ausreichend ist, um diese Infrastruktur allen zugänglich zu machen und weiter zu entwickeln.

Es gibt viele wohlhabende, aber auch viele finanzschwache Kommunen. Sie können es sich heute nicht mehr leisten, in die Gestaltung ihrer Stadt oder Gemeinde zu investieren. Sie müssen die lokalen Steuern heraufsetzen oder auf Investitionen verzichten.
Wir wollen eine starke kommunale Selbstverwaltung. Wir wollen, dass Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürger gute Kindertagesstätten, bezahlbaren Wohnraum und einen guten öffentlichen Nahverkehr anbieten und ihre Bürger zum Mitmachen einladen können.
Um den Kommunen wieder eigene Gestaltungsspielräume zu öffnen, muss sich der Bund strukturell an der Finanzierung der sozialen Ausgaben, an der Sanierung der Schulen und der drückenden Schuldenlast der Kommunen beteiligen.
Was Städte und Gemeinden jetzt brauchen, ist Planungssicherheit: Die Koalition sollte rechtzeitig signalisieren, dass sie den Kommunen, wo nötig, unter die Arme greift und mit einer Altschuldenhilfe unterstützt. Nur so sind die Kommunen investitionsfähig.

Christoph Jansen, CDU

Kommunen müssen selbstverständlich ausreichend mit finanziellen Mitteln ausgestattet sein, damit sie all ihren Aufgaben ausreichend nachkommen und diese erfüllen können.
In der nächsten Legislaturperiode muss eine Überprüfung stattfinden, um erfassen zu können, welche Aufgabe von welcher föderalen Ebene übernommen und erfüllt wird – nicht nur im Bereich der Sozialpolitik. Für diese Aufgaben müssen auch adäquate Finanzmittel zur Verfügung stehen. Gerade im sozialen Bereich darf es nicht zu einer Entwicklung kommen, bei der immer mehr Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagert werden, ohne die Kommunen auch finanziell entsprechend auszustatten.

Alexander Graf Lambsdorff, FDP

Wir Freie Demokraten wollen die Finanzierung der Kommunen auf eine neue Grundlage stellen, damit sie ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen können. Hierzu gehören lebenswerte Quartiere, die den Bedürfnissen aller Generationen gerecht werden. Wir treten für eine Reform der Gemeindefinanzen ein. Dabei soll die Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt werden. Zudem wollen wir ein echtes Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankern. Wenn Bund und Länder neue Aufgaben schaffen, müssen sie diese auch bezahlen.

Des Weiteren sind wir Freie Demokraten offen für eine Entschuldung besonders überlasteter Kommunen, die aus eigener Kraft keine finanzielle Perspektive haben. Dies würde in diesen Kommunen neue Handlungsspielräume verschaffen, damit der Ausbau- und Sanierungsstau bei den öffentlichen Infrastrukturen beseitigt werden kann.

Zudem setzen wir in den Kommunen auf Aufklärung, auf Arbeit im Quartiersmanagement und auf direkte Arbeit mit den Familien, wenn ausreichend finanzielle Mittel durch Förderprogramme vorhanden sind, diese aber bisher nicht abgerufen wurden.

Der RTKA spricht sich dafür aus, die unterstützenden Beträge (Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe) für sich in Ausbildung oder Studium befindliche junge Menschen so zu erhöhen, dass eine Konzentration auf das Studium oder die Ausbildung möglich ist. Wie stehen Sie dazu? Welche Maßnahmen würden Sie ergreifen?

Jessica Rosenthal, SPD

Wir wollen das BAföG deutlich ausbauen und stärken. Gleichzeitig wollen wir jungen Menschen in Ausbildung das Kindergeld direkt auszahlen. Damit wird das BAföG elternunabhängiger. Grundsätzlich wollen wir die Fördersätze des BaföGs anheben und dafür sorgen, dass man es nicht mehr zurückzahlen muss. Außerdem sollten es mehr Menschen beziehen können und die Altersgrenzen fallen. Für all das setzen wir uns ein, denn nicht der Kontostand der Eltern darf darüber entscheiden, ob man sich für ein Studium entscheidet.  Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass viel zu viele Studierende auf Nebenjobs angewiesen sind, um ihr Studium finanzieren zu können. Das wollen wir ändern.  Und damit jeder Mensch eine gute Ausbildung erhält, führen wir eine Ausbildungsplatzgarantie ein.

Ilja Bergen, Die Linke

Lang ist es her, aber das BAföG war mal ein Zuschuss, den man nicht zurückzahlen musste und erreichte über 40% der Studierenden. Heute erhalten 11% der Studierenden BAföG und eine Anhebung des BAföG-Kinderbetreuungszuschlags um 10 Euro wird als großer Wurf verkauft. Wir wollen ein elternunabhängiges und rückzahlungsfreies BAföG in Höhe von 1.200 Euro. Das ist deckungsgleich zu unserer Forderung nach einer sanktionsfreien Mindestsicherung und ermöglicht die Konzentration auf die Ausbildung, ohne später mit Schulden ins Berufsleben zu starten. Bei schulischen Ausbildungsberufen muss zusätzlich das Schulgeld entfallen und die Mindestvergütung für Auszubildende muss erhöht werden.

Livia Juliane Genn, Volt

Um zu erreichen, dass Auszubildende während ihrer Ausbildung nicht von finanzieller Unterstützung ihrer Eltern abhängig sind, oder durch Nebenjobs zu wenig Zeit in die Ausbildung investieren können, schlagen wir verschiedene Maßnahmen vor. Wir wollen erreichen, dass Ausbildungen für staatlich anerkannte Abschlüsse kostenfrei werden. Zusätzlich soll die Bereitstellung von vergünstigten Wohnungen während der Ausbildungszeit ermöglicht und eine Arbeitsvergütung sichergestellt werden, welche mindestens dem BAföG-Niveau bei Studierenden entspricht. Auch Studierende sollen besser in der Finanzierung ihres Studiums unterstützt werden. Dazu soll das BAföG leichter zugänglich gemacht und die Kriterien realitätsnäher gestaltet werden. Damit wird das Studium an aktuelle Lebenswirklichkeiten angepasst. Jede*r Studierende erhält die Möglichkeit, unbürokratisch den BAföG-Höchstsatz bis zum Ende der Regelstudienzeit ausgezahlt zu bekommen, auch, bevor eine abschließende Prüfung erfolgt ist. Sollte der persönlich zugestandene Satz unter dem beantragten Satz liegen, können Studierende weiterhin BAföG erhalten, müssen dieses dann aber vollständig zurückzahlen. Wir unterstützen den modularen Aufbau von Weiterbildungsangeboten und deren Zertifizierung. So können auch Vielbeschäftigte und finanziell schlechter Gestellte an einzelnen, für sie relevanten Modulen teilnehmen. Es gilt auch zu prüfen, ob BAföG für alle Lernenden altersunabhängig zugänglich gemacht werden kann. > Wir wollen die digitale Lehre ermöglichen und verbessern. So können die Lehre und das Lernen ortsunabhängiger und digitale Medienkompetenzen verstärkt vermittelt werden. > Volt möchte den europäischen Charakter von Ausbildungen stärken. Dieser kann z. B. durch einen unbürokratischen Zugang zu Erasmus+- Stipendien oder die Möglichkeit, mindestens vier Wochen der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, gestärkt werden. Außerdem wollen mit unseren europäischen Partner*innen die Möglichkeit gemeinsamer Berufsausbildungen erörtern Wir wollen junge Auszubildende während ihrer Ausbildung besser begleiten und unterstützen. Dazu werden Auszubildende vermehrt durch angepasste Programme begleitet und erhalten bei potentiellen Konflikten mit den Ausbildungsbetrieben ausreichend rechtliche Unterstützung.

Katrin Uhlig, Bündnis 90 / Die Grünen

Weil berufliche und akademische Bildung für uns gleichwertig sind, macht die Grundsicherung für Studierende und Auszubildende Schluss mit einer Ungerechtigkeit im BAföG: Volljährige Auszubildende in vollzeitschulischen Ausbildungen sollen künftig die gleichen Fördersätze wie Studierende erhalten, denn ihr Bedarf für Miete, Kleidung und Essen ist an Fachschulen oder Berufskollegs nicht geringer als der von Studierenden auf dem Hochschul-Campus. Auch Auszubildende im Betrieb gewinnen mit den Grünen Grundsicherungskonzepten. Sie bekommen ebenfalls den Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung. Statt des Bedarfszuschusses erhalten sie als zweite Säule ihre betriebliche Ausbildungsvergütung, mindestens in Höhe der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung. Diese soll allen Auszubildenden grundsätzlich ein eigenständiges Leben ermöglichen. Sie muss mindestens 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Vergütungen betragen. Deckt die Ausbildungsvergütung das Existenzminimum und die tatsächlich anfallenden Mietkosten nicht vollständig ab, wird diese bei Bedarf durch die Berufsausbildungsbeihilfe aufgestockt.

Die beschriebenen grünen Grundsicherungskonzepte, die Ausbildungsvergütung sowie Bedarfszuschuss würden auch in diesem Fall greifen.

Auch Auszubildende in der beruflichen Bildung profitieren von dem von uns vorgeschlagenen Systemwechsel. Wie Studierende erhalten auch sie den Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung bis zum 25. Geburtstag direkt ausgezahlt. Wer eine schulische Ausbildung macht, kann zusätzlich zum GarantieBetrag einen Bedarfszuschuss beantragen. Wie das heutige Schüler-BAföG muss dieser nicht zurückgezahlt werden. Volljährige Auszubildende in vollzeitschulischen Ausbildungen sollen künftig die gleichen Fördersätze wie Studierende erhalten, denn ihr Bedarf für Miete, Kleidung und Essen ist an Fachschulen oder Berufskollegs nicht geringer als der von Studierenden auf dem Hochschul-Campus. Auch Auszubildende im Betrieb gewinnen mit den grünen Grundsicherungskonzepten. Sie bekommen ebenfalls den Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung. Statt des Bedarfszuschusses erhalten sie als zweite Säule ihre betriebliche Ausbildungsvergütung, mindestens in Höhe der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung. Diese soll allen Auszubildenden grundsätzlich ein eigenständiges Leben ermöglichen. Sie muss mindestens 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Vergütungen betragen. Deckt die Ausbildungsvergütung das Existenzminimum und die tatsächlich anfallenden Mietkosten nicht vollständig ab, wird diese bei Bedarf durch die Berufsausbildungsbeihilfe aufgestockt.

Es gibt so viele Studierende wie nie zuvor. Fast drei Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland an einer Hochschule eingeschrieben. Die soziale Schieflage beim Hochschulzugang ist aber geblieben. Von 100 Kindern aus Akademikerfamilien beginnen 79 ein Hochschulstudium. Bei Nicht Akademikerfamilien studieren gerade einmal 27 von 100 Kindern. Dieses Missverhältnis wollen wir beseitigen und Aufstieg durch Bildung für alle möglich machen. In einer modernen Wissensgesellschaft müssen persönliche Neigungen und Interessen junger Menschen über die berufliche Zukunft entscheiden, nicht die Jobs, das Gehalt oder die Bildungsabschlüsse ihrer Eltern. Die grüne Grundsicherung für Studierende besteht aus zwei Elementen, dem Garantie-Betrag und dem Bedarfszuschuss. Den Garantie-Betrag von 290 Euro erhalten alle Studierenden unter 25 Jahre. Er entspricht der maximalen Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge im Steuerrecht. Als derzeitiger Ausgangspunkt liegt der Garantie-Betrag der Grundsicherung wie bei der Kindergrundsicherung bei 290 Euro. Der Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung ist damit die elternunabhängige Basissicherung für alle Studierenden und wird als hundertprozentiger Zuschuss gezahlt. Er soll gerade diejenigen anreizen, ein Studium aufzunehmen, die ein Studium bisher aus Unsicherheit über die Finanzierung oder Angst vor Verschuldung für sich ausgeschlossen haben. Der Garantie-Betrag wird direkt und automatisch ohne kompliziertes Antragsverfahren an die Studierenden ausgezahlt. Der Umweg über das Konto oder die Steuererklärung der Eltern, wie es beim Kindergeld oder den steuerlichen Freibeträgen der Fall ist, entfällt. Der zweite Baustein der Grundsicherung für Studierende ist der Bedarfszuschuss. Er wird bedarfsabhängig gezahlt. Seine Höhe richtet sich stets nach der Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern sowie der Studierenden. Wir wollen, dass das Existenzminimum auch für Studierende gesichert ist. Deshalb entspricht die maximale Höhe des Bedarfszuschusses den sozialrechtlichen Regelsätzen, die aktuell bei 432 Euro liegen. Analog zur schrittweisen Anhebung der Regelsätze im Rahmen der grünen Garantiesicherung wird auch der Bedarfszuschuss angehoben, so dass Studierende am Ende bis zu 603 Euro erhalten können.2 Bei Studierenden unter 25 Jahren wird der Garantie-Betrag von 290 Euro mit dem Bedarfszuschuss verrechnet. Garantie-Betrag und Bedarfszuschuss sind damit sich ergänzende Bausteine, die eine zielgerichtete und existenzsichernde Unterstützung für alle Studierenden ermöglichen.

Die Grundsicherung ist ein Baustein im grünen integrierten Gesamtkonzept zur Sicherung des Lebensunterhalts. Bildung ist ein Menschenrecht. Eine gerechte, offene und innovative Gesellschaft braucht gute Bildung für alle. Alle Menschen in Deutschland sollen ihr Recht auf Bildung tatsächlich wahrnehmen können, ohne an finanziellen Hürden oder der Angst vor Verschuldung zu scheitern. Denn gute Bildung ist beste Voraussetzung für individuelle Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Eine gut gebildete, qualifizierte Bevölkerung ist das Fundament, Wirtschaft und Gesellschaft weiterzuentwickeln und die ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit zu meistern. Staatliche Aufgabe ist es, individuelle Förderung, gleiche Chancen und Aufstieg für alle zu garantieren.

Christoph Jansen, CDU

Sowohl das BAföG als auch die Berufsausbildungsbeihilfe sind wichtige Instrumente, die eine Ausbildung oder ein Studium unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Eltern ermöglichen sollen. Sie sind somit ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit.
Bereits im Jahr 2019 hat die Bundesregierung eine schrittweise Erhöhung des BAföG um15% beschlossen. Die Erhöhungen wurden stufenweise bis 2021 durchgeführt. Damit wird der Bund bis 2021 mehr als 1,8 Milliarden Euro in die Bildung junger Menschen investieren. Zudem verlängert sich die individuelle Regelstudienzeit in allen Bundesländern um jeweils mindestens ein Semester. Somit verlängert sich auch die Zeit, in der BAföG in Anspruch genommen werden kann.
Insgesamt muss das BAföG selbstverständlich so ausgestaltet sein, dass es jedem Studierenden, jeder Schülerin und jedem Schüler in Ausbildung – unabhängig von der (sozialen) Herkunft der Eltern – die Möglichkeit gibt, sich voll auf das Studium oder die schulische Ausbildung zu konzentrieren. Daran orientiert sich der Förderhöchstsatz in Höhe von 861 Euro. Eine fortlaufende Anpassung der Beträge unter Berücksichtigung der Inflationsrate, der Ausgaben und (Wohn-)Kosten muss natürlich gewährleistet sein.

Alexander Graf Lambsdorff, FDP

Wir Freien Demokraten setzen uns für den Umbau des BAföG zu einer elternunabhängigen Studienfinanzierung ein. Dazu haben wir bereits einen entsprechenden Antrag in den Bundestag (BT-Drs. 19/29427) eingebracht. Das BAföG hat „seinen Glanz als Bildungsaufstiegsgesetz“ verloren. Es erreicht nach Studien nur noch etwa elf Prozent der Studierenden. Während der Corona-Pandemie haben ca. 40 Prozent der Studierenden ihren Nebenjob verloren und stünden vor großen finanziellen Nöten – das BAföG hat die meisten Studierenden in dieser Not jedoch nicht aufgefangen. Wir als FDP halten daher eine grundlegende Reform für dringend notwendig.

Konkret schlagen wir vor, bereits ab dem Wintersemester 2021/2022 allen Studierenden die Möglichkeit zur Beantragung eines flexiblen, zinsfreien BAföG-Darlehens zu geben. Die maximale Höhe des monatlichen Darlehens soll laut Antrag bei 1.000 Euro liegen. Vorgesehen ist die einkommensabhängige Rückzahlung nach bestehenden Regelungen zur Rückführung „erst und nur dann“, wenn nach dem Studium ausreichend Einkommen zur Verfügung steht.

Ab dem Sommersemester 2022 sieht unser Vorschlag dann die Umgestaltung des BAföG zu einer elternunabhängigen Studienförderung vor. Allen volljährigen Studierenden solle – unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern – dann eine pauschale monatliche Förderung als Vollzuschuss gezahlt werden. Dieser „BAföG-Sockel“ solle während der Zeit des Studiums und maximal bis zum Ende des 25. Lebensjahres gewährt werden und müsse nicht zurückgezahlt werden, schreiben die Abgeordnete. Dafür entfalle die elterliche Unterhaltspflicht: Der Bafög-Sockel ersetze den elterlichen Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibetrag, heißt es im Antrag. Studierende, die neben ihrem Studium ein Ehrenamt oder einen Nebenjob ausüben, sollen nach dem Willen der FDP weitere 200 Euro als rückzahlungsfreien Vollzuschuss erhalten.

Mittelfristig solle schließlich ein gemeinsames System der Ausbildungsförderung für alle Formen der schulischen, beruflichen und lebenslangen Ausbildung angestrebt werden.

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist ein zentrales Problem unserer Städte. Wie kann für einkommensschwache Familien und junge Menschen preiswerter Wohnraum geschaffen werden? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die BImA ihre Wohnungen wieder in einem bewohnbaren Zustand versetzt und diese für den kommunalen Wohnungsmarkt frei gibt? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bund als einer der größten Arbeitgeber in Bonn Wohnungen für seine Bediensteten schafft und damit den Wohnungsmarkt entlastet?

Jessica Rosenthal, SPD

Die wirksamste Maßnahme gegen steigende Mieten ist Bauen. Wir werden daher pro Jahr 400.000 Wohnungen bauen, davon 100.000 sozial geförderte. Um bis dahin dem überhitzten Wohnungsmarkt eine Atempause zu verschaffen, werden wir in angespannten Wohnlagen einen Mietenstopp verhängen, damit die Mieten nicht weiter unkontrolliert in die Höhe schnellen. Gleichzeitig werden wir die Mietpreisbremse weiter stärken und entfristen sowie Eigenbedarfskündigungen stärker regulieren.

Hier in Bonn haben wir lange dafür gekämpft, dass die BImA die Verwaltung ihrer Wohnungen wieder selbst in die Hand nimmt und nicht an private Unternehmen auslagert. Das ist uns gelungen. Jetzt müssen wir alles daran setzen, diese Wohnungen wieder für den kommunalen Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Denn Wohnraum in öffentlicher Hand ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen hohe Mieten und Wohnungsnot. Gleiches gilt für Dienstwohnung. Hier sehen wir nicht nur den Bund in der Pflicht, sondern wollen auch auf allen Ebenen bei den großen Bonner Unternehmen dafür werben, Wohnungen für Mitarbeitende zu bauen.

Ilja Bergen, Die Linke

Der Wohnungsmarkt ist der beste Beweis, dass der Markt es eben nicht regelt. Wohnen ist ein Menschenrecht und Gewinninteressen eben nicht. Darum muss vor allem die öffentliche Hand geförderten Wohnraum bauen und eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft schaffen.

Mit dem schon angesprochene Re-kommunalisierungsfond kann der Bund auch Bonn die Mittel zur Verfügung stellen, um Flächen zurückzunehmen und mit einer eigenen Stadtentwicklungsgesellschaft zu entwickeln. Wir wollen pro Jahr bundesweit 250 000 bezahlbare Wohnungen schaffen und 10 Milliarden in die ökologische Modernisierung von Gebäuden investieren. Wir wollen den genossenschaftlichen Wohnungsbau stärken und gesetzlich festhalten, dass einmal geforderter Wohnraum dauerhaft Mietpreis gebunden bleibt.

Das Bonn/Berlin Gesetz regelt dem Umzug der Hauptstadt von Bonn nach Berlin und enthält Kompensationen für Bonn zum Beispiel in den Bereichen Wissenschaft und Kultur. Leider findet sich dort nichts zum Thema Wohnungsbau. Entgegen der Vereinbarung werden aber zunehmend Stellen von Bonn nach Berlin verlegt und damit Tatsachen geschaffen. Ich finde eine Zusatzvereinbarung zum Bonn/Berlin-Gesetz, der die weggefallen Stellen durch Investition in Wohnraum kompensiert einen interessanten Ansatz.

Livia Juliane Genn, Volt

Wir stärken den nicht-profitorientierten Wohnungssektor. Dazu fördern wir Investitionen in den sozialen Wohnungsbau sowie Genossenschaften für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum. Das Baurecht nach § 34 BauGB soll um Gemeinwohlbelange erweitert werden. Kommunen können so neben städtebaulichen auch soziale und ökologische Kriterien beim Neubau berü Studentisches Wohnen muss gefördert, um den hohen Mietpreisen in Städten zu begegnen. Das wollen wir z. B. durch die Einführung einer Bettenplatzfinanzierung und Kopplung der Mietpreise in Wohnheimen an die BAföG-Wohnpauschale erreichen. Um angestrebte Ausbildungen auch an anderen Orten wahrzunehmen, sollen Wohneinrichtungen oder vergünstigte Mietwohnungen zur Verfügung gestellt werden. Betriebe bzw. deren Ausbildende werden in Form eines Coachings oder durch Supervision unterstützt. Die finanzielle Förderung von Familien erreichen wir durch eine Anhebung des Kindergeldes.

Katrin Uhlig, Bündnis 90 / Die Grünen

Um bezahlbaren und preiswerten Wohnraum gewährleisten zu können muss die Problematik vielschichtig angegangen werden.
Eigentum verpflichtet gesellschaftlich. Grund und Boden unterliegen einer besonderen Sozialpflichtigkeit, weil sie unvermehrbar und unverzichtbar sind. Deshalb müssen Renditen in diesem Bereich begrenzt sein sowie Grund und Boden verstärkt in öffentliches oder gemeinwohlorientiertes Eigentum überführt werden. Bodenwertsteigerungen müssen gedämpft und bei Planungsrechtsänderungen die öffentliche Hand beteiligt werden. Der Staat muss dabei für vielfältige Besitzstrukturen sorgen und eine gerechte Verteilung fördern. Es braucht neue Formen von gemeinwohlorientiertem oder gemeinschaftlichem Eigentum und eine stärkere Gemeinwohlbindung. Genossenschaften und soziale Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer gemeinwohlorientierten Wohnwirtschaft.
Das Recht auf Wohnen soll im Grundgesetz verankert werden. Kein Mensch soll ohne Obdach und eine dauerhafte würdevolle Unterbringung sein. Es braucht darüber hinaus ein starkes und soziales Mietrecht, das den unterschiedlichen Wohnungsmärkten gerecht wird, und bessere Instrumente für eine gesetzliche Begrenzung der Miethöhe und eine gesetzlich verankerte Mieter*innenMitbestimmung. Es braucht dringend Maßnahmen gegen Spekulation mit Wohnraum und eine entschlossene Bekämpfung der Geldwäsche mit Immobilien sowie der zunehmenden Vermögenskonzentration über den Immobilienmarkt.
Überdies scheitert das Bauen derzeit oft am Bauland. Das kommunale Bau-und Planungsrecht sieht aber heute schon eine Baupflicht vor. Diese muss bei Bedarf durchgesetzt werden.
Das kommunale Vorkaufsrecht soll gestärkt werden. Darüber hinaus sollte die Ausübungsfrist von zwei Monaten verlängert werden und auch bei Share Deals und Zwangsversteigerungen gelten.
Bei Share Deals werden nicht Wohnungen sondern Anteile an Unternehmen, die Wohnungen besitzen, gekauft. Die meisten Share Deals fallen heute nicht unter die Grunderwerbssteuer und sind deshalb ein Haupttreiber der Spekulationen mit Wohnungen. Die Mieten aber steigen bei jedem Kauf und Verkauf. Die Share Deals im Immobilienbereich müssen unterbunden werden und der vollen Steuerpflicht unterliegen. Eine Wiederveräußerungssperre bei Immobiliengeschäften soll kurzfristige Spekulationsgewinne verhindern
Nur durch das Zusammenspiel der vielfältigen Maßnahmen kann gewährleistet werden, dass einkommensschwache Familien und junge Menschen Zugang zu preiswertem Wohnraum haben.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die BImA ihre Wohnungen wieder in einem bewohnbaren Zustand versetzt und diese für den kommunalen Wohnungsmarkt frei gibt?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bund als einer der größten Arbeitgeber in Bonn Wohnungen für seine Bediensteten schafft und damit den Wohnungsmarkt entlastet?
Wohnen ist auch eine soziale Frage. Um das Recht auf Wohnen zu verwirklichen, ist ein hoher Bestand an öffentlichem oder gemeinnützigem, langfristig sozial gebundenem Wohnraum nötig, der möglichst dauerhaft in der Bindung bleiben sollte. Wohnraum und Boden dürfen keine Spekulationsobjekte sein. Das Ziel ist eine gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft, eine „Neue Wohngemeinnützigkeit“. Projekte, Initiativen und Gesellschaften des gemeinschaftlichen, genossenschaftlichen, alternativen oder generationsübergreifenden Wohnens sollen unterstützt werden.
Die öffentliche Hand braucht einen Grundstock an Wohnungen. Es war ein Fehler, dass diese in den letzten Jahrzehnten aufgelöst und privatisiert wurden. Es braucht ein Wohnungsbauprogramm für deutsche Städte in einem viel größeren Umfang als es die öffentlichen Haushalte erlauben. Es braucht daher ein Investitionsprogramm. Die öffentlichen Wohnungsgesellschaften müssen vermehrt bauen. Und dazu kann es auch sinnvoll sein, neue Gesellschaften zu gründen.
Auch der Bund muss Bauland für öffentliche und soziale Investoren zur Verfügung stellen. Er hält über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) und – im landwirtschaftlichen Bereich – über die Bundesverwertungs- und Verwaltungs-GmbH (BVVG) große Bestände an Boden und Immobilien. BimA und BVVG verkaufen in den allermeisten Fällen meistbietend. Das ist falsch. Die noch vorhandenen Bestände sollten Kommunen oder Genossenschaften mit der Pflicht zur Sozialbindung, zu entsprechend deutlich niedrigeren Preisen, übertragen werden. Man kann auch darüber nachdenken strategisch zuzukaufen, um in Deutschland eine Bodenvorratspolitik umzusetzen.
Kann eine Kommune oder die öffentliche Hand nicht selber bauen, sollte sie den Boden nicht verkaufen, sondern ein Erbbaurecht einräumen. Nach Ablauf dieses Rechts fällt das Grundstück wieder an die öffentliche Hand zurück. So verhindern wir das alte Problem im sozialen Wohnungsbau, dass nach Ablauf der Bindungsfrist die Wohnungen zu Geld gemacht werden. Sie würden dann einfach in die öffentliche Hand fallen. Auch die BimA könnte, statt an Private zu veräußern, ein Erbbaurecht vergeben.

Christoph Jansen, CDU

Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist eine zentrale Aufgabe der nächsten Jahre, insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen. Auf dem Wohngipfel der Bundesregierung im Jahr 2018 wurde ein umfassendes Maßnahmenpacket zur Sicherung bezahlbaren Wohnens und zur Stärkung des Wohnungsneubaus verabschiedet. Die zentralen Vereinbarungen sind inzwischen zum großen Teilumgesetzt. Bis zum Ende dieser Legislaturperiode wird der Bau von mehr als 1,5 Millionen Wohnungen abgeschlossen oder angestoßen sein. Bauen – und nicht ein bundesweiter Mietendeckel– ist und bleibt der Schlüssel zum Erfolg.

Von 2018 bis 2021 förderte der Bund den sozialen Wohnungsbau mit fünf Milliarden Euro. Dazu wurde der Städtebau massiv durch den Bund unterstützt: allein in den Jahren 2020 und 2021 mitknapp 1,6 Milliarden Euro. Außerdem wird der Mietwohnungsbau steuerlich gefördert.

Von all diesen Maßnahmen profitieren vor allem Familien: Über 300.000 Familien konnten dasBaukindergeld inzwischen beantragen. Außerdem ist das Wohngeld gestiegen und es wirdregelmäßig an die Entwicklung der Einkommen und der Wohnkosten angepasst.

Insgesamt sollte sich der Bund darauf konzentrieren, die Rahmenbedingungen, Planungsverfahrenund Bürokratie zu vereinfachen, damit insgesamt schneller und einfacher gebaut wird und dadurchfür alle Wohnraum geschaffen werden kann. Die Erfahrungen zeigen, dass sich der Bau wesentlichlänger hinzieht und kostspieliger wird, wenn der Bund das Bauen selber übernimmt. Der Umgang der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Immobilien in Bonn zeigt, welche Schwierigkeiten es mitunter bei vom Bund verwalteten Immobilien geben kann.

Alexander Graf Lambsdorff, FDP

Wir Freie Demokraten wollen für Menschen mit niedrigem Einkommen einen echten Zugang zu günstigem Wohnraum schaffen. Dazu muss sich die soziale Wohnraumversorgung an der potentiellen Mieterin beziehungsweise am potentiellen Mieter und nicht nur am Bau von neuen Sozialwohnungen orientieren. Wir wollen zahlungsschwachen Wohnungssuchenden den Zugang zum freien Wohnungsmarkt mithilfe des Wohngeldes erleichtern. Erst wenn dort die Wohnungssuche erfolglos bleibt, soll die Berechtigung auf Bezug einer Sozialwohnung erteilt werden.

Wir Freie Demokraten setzen uns zudem dafür ein, dass Planen und Bauen endlich günstiger und schneller möglich wird, ohne dass dabei die Baukultur aus dem Blick verliert wird. Denn Wohnungsmangel kann man nicht wegregulieren, wir müssen ihn beheben. Wir Freien Demokraten erachten es für notwendig, dass Bauland aktiviert wird, beispielsweise durch eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Möglichkeiten zur Abschreibung für Wohnungsbauinvestitionen möchten wir verbessern. Die lineare Abschreibung muss von zwei auf drei Prozent erhöht werden.

Wir Freie Demokraten fordern einen Baukosten-TÜV, der alle neuen Gesetze, Vorschriften und Normen auf ihre Auswirkungen bezüglich der Wohnkosten prüft. Gerade die Energievorschriften dürfen nicht ständig verschärft werden. Auch Musterbau- und Stellplatzverordnung müssen modernisiert und weiterentwickelt werden. Alle Baunormen müssen auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft und wo immer möglich entschlackt werden. Wir wollen zudem die Genehmigungsverfahren vor dem Bauen beschleunigen. Eine Vereinheitlichung der Landesbauordnungen könnte außerdem die großen Einsparpotentiale des seriellen und modularen Bauens in der Breite ermöglichen.

Besonders für junge Menschen sind die in der Corona-Krise notwendigen Beschränkungen eine enorme Belastung. Unsere Bildungsinfrastruktur ist nicht auf eine solche Krise ausgelegt. Familien, die bisher schon in Armut lebten oder von ihr bedroht sind, verlieren immer mehr den Anschluss an die soziale Teilhabe. Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um unsere Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen usw. für die Bewältigung der Pandemie auch für die Zukunft fit zu machen? Wo sehen Sie einen besonderen Handlungsbedarf?

Jessica Rosenthal, SPD

Die Pandemie wirkt wie ein Brennglas auf die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte im Bereich der Kitas und Schulen. Als Lehrerin erlebe ich jeden Tag, wie viel hier aufzuholen ist. Denn die Chancen eines jeden Kindes hängen noch viel zu sehr daran, aus welchem Elternhaus es kommt. Mit dem Aufholpaket, das wir gegen Widerstände in der Union im Mai durchgesetzt haben, investieren wir 2 Milliarden Euro in Nachhilfeangebote, aber auch in Ferienfreizeiten und andere Angebote, um nicht nur die fachlichen Lücken durch ein Schuljahr Distanzlernen und Wechselunterricht zu schließen, sondern auch die psychischen Auswirkungen der Krise auf Kinder und Jugendliche aufzufangen. Denn die Pandemie darf Schüler:innen nicht ihre Zukunft verbauen.

Im außerschulischen Bereich werden wir mit dem Förderprogramm „Gemeindehaus 2.0“ Bildungsangebote, Sport, Kultur und Jugendarbeit unter einem Dach bündeln und ausbauen. Gleichzeitig bleiben Angebote der freien Jugendarbeit erhalten und werden ausgebaut. Denn alle diese Einrichtungen sind für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unverzichtbar. Die frühkindliche Bildung werden wir ebenfalls ausbauen und mehr Personal für Kitas ausbilden. Damit der Beruf für mehr Menschen attraktiv wird, werden wir die Bezahlung erhöhen und auch in der Ausbildung bereits eine Vergütung einführen und Schulgelder abschaffen.

Ilja Bergen, Die Linke

Die Bundesregierung hat jüngst ein „Aufholpaket zur Abfederung der Pandemiefolgen“ beschlossen und mit

zwei Milliarden Euro ausgestattet. Ein absurd lächerlicher Betrag, wenn man sich anschaut, dass allein die Lufthansa mit neun Milliarden Euro gerettet wurde. Die Teilhabe-Pakete müssen nicht nur finanziell aufgestockt werden, sondern auch einfach zugänglich sein. Viele arme Eltern wissen gar nicht, was sie für ihre Kinder beantragen können, weil zum Beispiel die Job-Center ihrer Beratungspflicht nicht nachkommen. Die eigentliche Beantragung erweist sich dann als so bürokratisch, dass viele Eltern resigniert aufgeben. Das hat System und durchzieht die gesamte Praxis im sozialen Bereich. Man macht es den Leistungsberechtigten so schwer und unangenehm wir möglich. Viele Kinder landen darum auch in verdeckter Armut und leben in Haushalten die anspruchsberechtigt sind, aber keine Leistungen beantragen.

Livia Juliane Genn, Volt

Die Corona-Pandemie hat uns allen aber besonders den jungen Menschen viel abverlangt. Es haben sich wie zu erwarten einige Schwachstellen in der Bildungspolitik aufgezeigt. Volt steht daher für eine neue Grundeinstellung im Bildungssystem. Im Mittelpunkt steht die individuelle Lernerfahrung in einem inklusiven Umfeld. Besonders wichtig sind dabei die Menschen, die Schüler*innen im Lernen anleiten und unterstützen – die Erziehungsberechtigten und Lehrer*innen. Motivierte, selbstreflektierte Lehrer*innen, die geübt darin sind, die individuellen Lernwege der Schüler*innen zu unterstützen, tragen wesentlich zu einer wirkungsvollen Bildung bei. Um dies zu gewährleisten, muss die Lehrkräfteaus- und fortbildung reformiert und der Lehrkräftemangel behoben werden. Lehrkräfte arbeiten in einer modernen Lernumgebung und finden Unterstützung für ihre eigene Unterrichtsentwicklung bei der Schulleitung bzw. dem Schulträger. Damit Schulen und Schulleitungen das leisten können, benötigen auch sie entsprechende Unterstützung und Freiräume bei Methodik, Schul- und Personalentwicklung sowie Finanzen. Der Erzieher*innenberuf soll aufgewertet werden um Kitas für die Zukunft zu stärken . Dafür wollen wir eine kostenfreie Ausbildung oder Studium garantieren und das Angebot für duale Studiengänge ausbauen. Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten wollen wir systematisch erweitern. Wir setzen uns für eine Erhöhung der Vergütung von Erzieher*innen ein. Konkret soll die Vergütung von ausgebildeten Erzieher*innen der von Grundschullehrer*innen gleichgestellt werden. Worüber in der Krise weniger gesprochen wurde, sind die Studierenden und Auszubildenden. Ohne Vormund hat sich hier keiner darum gekümmert die Missstände aufzuzeigen, und so waren es die Universitäten und Bibliotheken, die zuletzt geöffnet wurden. Insbesondere Bibliotheken sind jedoch besonders wichtig, um für alle Studierenden gleiche Lernverhältnisse schaffen zu können. Ich und Kommiliton*innen durften uns im letzten Sommer bei 38 Grad in Dachgeschosswohnungen mitsamt 8 Mitbewohner*innen durch Hausarbeiten quälen ohne das Lehrende von Deadlines oder ähnlichem abrückten, während das gesamt freizeitliche Leben draußen wieder anlief. Da schien es einem so, als hätte die Politik Studierende schlichtweg vergessen. Wir fordern die Öffnung von Lernräumen in öffentlichen Gebäuden in Zeiten in denen sie ungenutzt sind. Die Aufsichts- und Servicefrage muss noch geklärt werden. Es braucht eine stärkere Repräsentation junger Erwachsener im Bundestag, etwa in Form eines Beirats, oder eben durch Förderung junger Politikinteressent*innen. Es braucht einfachere Wege und Ermutigungen für junge Menschen aktiv in Parteien mitzugestalten. Jugendorganisationen von Parteien und festgefahrene Strukturen bremsen die Motivation schnell aus, da man sich erst jahrelang unter Beweis stellen muss, bis man etwas bewegen kann. Wir bei Volt leben daher bereits jetzt einfache aktive Teilnahme. Wer sich engagieren will und unsere Werte vertritt, dem sind keine Grenzen gesetzt.

Katrin Uhlig, Bündnis 90 / Die Grünen

Die Corona-Pandemie stellt unser Land und die ganze Welt vor eine nie dagewesene Herausforderung. Es ist deshalb unbedingt notwendig, dass wir unser Gesundheitssystem weiter stärken und zugleich die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise auffangen.
Bund, Länder und Kommunen müssen für den Sommer 2021 ein gemeinsames Maßnahmenpaket zur körperlichen und seelischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Familien schnüren. Spätestens zum neuen Schuljahr sollen sich Kinder und Familien auf tragfähige Unterstützungsangebote verlassen können.
In einem Autor*innenpapier skizzieren die Grüne im Bundestag bereits ein solches Maßnahmenpaket für die Sommer Unterstützung. Im Besonderen wird hierbei ein Augenmerk auf die gravierenden Folgen der Einschränkungen für Gesundheit, Psyche und die Entwicklung von Kindern und Heranwachsenden gelegt. Das Autor*innenpapier beinhaltet hierbei ein konkretes Maßnahmenpaket zur körperlichen und seelischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Familien.
Darüber hinaus muss das Ende der Pandemie der Start für bessere Chancen für Kinder und Jugendliche sein. Gemeinsam müssen wir als Gesellschaft dafür sorgen, dass die Pandemie die soziale Spaltung nicht verfestigt. Schon vor der Pandemie ist jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufgewachsen und hingen Bildungschancen enorm vom Bildungserfolg der Eltern ab. Es verdienen aber alle Kinder und Jugendliche eine gute Zukunft.
Deshalb müssen jetzt alle Verantwortlichen an einen Tisch und auf einem Zukunftsgipfel für Chancen- und Bildungsgerechtigkeit Maßnahmen für grundlegende strukturelle Veränderungen verabreden: Bund, Länder und Kommunen, Schul- und Jugendhilfeträger, Kinder- und Jugendverbände, bis hin zu Jobcentern und Jugendberufsagenturen.

Ich sehe besonderen Handlungsbedarf in der Sicherstellung der körperlichen und geistigen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vom Ende der Pandemie bis in die Zukunft, um Herausforderungen robust entgegentreten zu können. Darüber hinaus müssen Bildungschancen und -einrichtungen gestärkt werden und auf die Zukunft vorbereitet werden. Hierbei müssen wir uns zum einen den aufgezeigten Schwächen und Schwierigkeiten widmen und zum anderen positive Erfahrungen klug fortführen. Hierbei ist es ebenfalls bedeutend, das enorme Arbeitspensum und Engagement der Mitarbeiter in den besagten Einrichtungen wertzuschätzen und zu würdigen. Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen sollten mit guter Infrastruktur unterstützt werden und dringend mit weiteren Digitalisierungsschritten voranschreiten.
Von äußerster Bedeutung hierbei ist, dass bei allen Maßnahmen der Weg zur inklusiven Gesellschaft einschlagen wird.

Christoph Jansen, CDU

Mit dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ reagiert die Bundesregierung auf die eingetretenen Lernrückstände von Schülerinnen und Schülern wegen des Ausfalls von Präsenzunterricht sowie die psychosozialen Belastungen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Die Unterstützung des Bundes umfasst zwei Milliarden Euro. Die Hälfte davon steht für Fördermaßnahmen zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände in den Kernfächern zur Verfügung.

Eine wichtige Lehre aus der Corona-Krise für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Deutschland ist, dass die Digitalisierung der Kitas, Schulen und Universitäten weiter voranschreiten muss, und zwar mit hohem Tempo. Die Ausstattung unserer Bildungseinrichtungen mit digitaler Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für moderndes Lernen und Lehren.

Alexander Graf Lambsdorff, FDP

Wir Freie Demokraten wollen verhindern, dass Kinder und Jugendliche zum Verlierer dieser Pandemie werden. Deshalb hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag eine Initiative eingebracht, in der sie konkrete Lernstandserhebungen und ein Chancenaufholprogramm fordert (BT-Drs.-19/27808). Dabei geht es nicht nur um Unterrichtsstoff, sondern auch um die Entwicklung von Sprache und Persönlichkeit. Kurzfristig soll die Unterstützung durch studentische Lern-Buddys Lernverluste abfedern. Um die Corona-Defizite auszugleichen brauchen wir aber vor allem langfristige Lösungen und Konzepte. Dazu sollen die Lernrückstände und Kompetenzverluste verlässlich und systematisch erhoben werden. Mit diesem Wissen wollen wir ein Chancen-Aufholprogramm aufsetzen, das Schülerinnen und Schüler bestmöglich fördert.

Wir setzen uns auch dafür ein, dass in Bildungseinrichtungen zusätzliches psychologisches und pädagogisches Personal digital und physisch sowie während und nach der Corona-Pandemie zur Verfügung steht, um negative Folgen der Corona-Krise zu erkennen und professionell aufzuarbeiten. Hierzu hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag eine Initiative eingebracht (BT-Drs. 19/27810).

Um die Zukunftschancen junger Menschen nicht noch mehr aufs Spiel zu setzen, gilt es nun auch unmittelbar dafür zu sorgen, dass es nicht erneut zu allgemeinen Schulschließungen kommt. Der Bund und die Länder müssen fortan garantieren, dass der Unterricht wieder flächendeckend stattfindet. Die kurzfristige Ausstattung aller Klassenräume mit wirksamen Luftfilteranlagen ist dafür dringend notwendig. Etwaige bürokratische Hürden bei der Beantragung von Fördermitteln müssen abgebaut werden, damit die Mittel zeitnah bei allen Schulen ankommen.

Wir Freie Demokraten wollen zudem Kitas finanziell stärken, indem wir ihre Finanzierung auf drei Säulen stellen: einen Sockelbetrag entsprechend der Größe der Einrichtung, Bildungsgutscheine, die pro Kind einen Zuschuss gewähren, und einen „German Dream“-Zuschuss für Kinder mit niedrigem sozioökonomischen Status. Bei der Umstellung der Finanzierung der Schulen, Kindergärten und Kitas auf Bildungsgutscheine gewährt der Staat für jedes Kind Grundfinanzierungsbeiträge. Staatliche, kommunale und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft erhalten pro Kind den gleichen Betrag, damit die Eltern nicht nur die freie Wahl zwischen verschiedenen öffentlichen Angeboten, sondern auch zwischen öffentlichen und freien Trägern haben. Der Gegenwert der Gutscheine kann sich nach Lebensalter, zeitlichem Umfang der wöchentlichen Betreuung sowie bei besonderem pädagogischen Betreuungsbedarf unterscheiden. So entsteht ein transparenter Qualitätswettbewerb um die besten Bildungsleistungen.

Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten wollen wir flexibilisieren und so Eltern mehr Flexibilität ermöglichen. Hierzu brauchen wir mehr Notfallangebote über Nacht und am Wochenende sowie 24-Stunden-Kitas. Für uns ist klar, dass längere Öffnungszeiten nur mit mehr Personal machbar sind. Eine Verlängerung der Betreuungszeiten auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darf es nicht geben.

Durch die Corona-Pandemie und ihrer sozialen Folgen ist die Zahl der psychischen Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen und damit familiäre Probleme in unserer Gesellschaft nochmals erheblich gestiegen. Dieses Thema wird uns noch lange beschäftigen. Wie kann zukünftig (auch über die jetzige Corona-Krise hinaus) die psycho-soziale Gesundheit und Versorgung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien gewährleistet werden?

Jessica Rosenthal, SPD

Mit dem Aufholpaket haben wir bereits 2 Milliarden Euro noch in dieser Wahlperiode für Angebote zur Sicherung der psycho-sozialen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gegen den Widerstand der Union durchgesetzt, damit die psychischen Folgen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche aufgefangen werden. Diesen Weg werden wir weitergehen. Gemeinsam mit der SPD möchte ich die Schulsozialarbeit ausbauen. Wir werden ein Bundesprogramm für Schulsozialarbeit auflegen und durch den Bund finanzierte Chancenhelfer für jede Schule fördern. So können wir erreichen, dass der Bildungserfolg nicht alleinig am Elternhaus hängt und die psycho-soziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sicherstellen und die Folgen der Pandemie auffangen.

Ilja Bergen, Die Linke

Fehlende soziale Kontakte, Bewegungsmangel, beengte Wohnverhältnisse und Zukunftsängste können vor allem bei Kindern psychische Probleme auslösen. Angstzustände, Verlustängste, sozialer Rückzug oder Schlafstörungen sind Symptome bei Kindern, die durch den langen Winter-Lockdown entstanden sind und professionell behandelt werden müssen. Wir brauchen neben einem gut ausgestatten Bildungspaket, auch ein ebenso gut ausgestattetes Paket, aus dem Eltern Therapieangebote für Ihre Kinder abrufen können. Diese Angebote müssen aktiv beworben und angeboten werden.
Auch über die Krisenbewältigung hinaus müssen diese Angebote bestehen bleiben. Den vor allem Kinder, die in Armut aufwachsen haben ein höheres Risiko eine psychische Erkrankung zu erleiden. 

Livia Juliane Genn, Volt

Wir wollen die psychosoziale Situation der Menschen in vielerlei Hinsicht unterstützen und verbessern. Sozialarbeit muss einen erheblich höheren Stellenwert sowie mehr Aufmerksamkeit erhalten, indem finanziell und personell aufgestockt wird. Dadurch kann gewährleistet werden, dass gerade Menschen, die sich in prekären Lebensverhältnissen befinden bessere Unterstützung und Inklusionsmöglichkeiten erhalten. Insbesondere in betroffenen Familien ist unter verstärkter Beachtung des Kindeswohls mehr Hilfestellung notwendig. Im Bereich Bildung muss Lehrkräften und Erzieher*innen mehr psychologisch-pädagogisches Rüstzeug zur Bewältigung kritischer Situationen vermittelt werden. Die entsprechenden Bildungseinrichtungen sollen diese Maßnahmen offensiv unterstützen. Angebote zur psychologischen Betreuung von Menschen müssen ausgeweitet werden. Weiterhin sind in diesem Zusammenhang auch die Suchterkrankungen jeder Art hinsichtlich der Gründe, der Entstehung und des Verlaufs näher zu untersuchen und zu behandeln. Bisherige Gesetzesinitiativen, wie das 2015 verabschiedete Präventionsgesetz, haben bisher nicht maßgeblich dazu beigetragen, der Prävention im Vergleich zur gesundheitlichen Intervention mehr Bedeutung beizumessen. Um das Konzept der gesundheitlichen Prävention aufzuwerten und mit Hilfe von Aufklärung und Vorsorge langfristig die allgemeine Gesundheitsentwicklung zu verbessern, setzt Volt auf einen ganzheitlichen Ansatz. Dieser umfasst Themen wie gesundheitliche Bildung, gute Ernährung, Freude an der Bewegung, legale und illegale Drogen, die psychosoziale Situation, die Arbeitswelt und natürlich Klima, Umwelt und Lebensumfeld. Volt setzt sich zudem dafür ein, dass Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene verstärkt über die Wirkungsweisen, Vorteile, Risiken und Gefahren von sozialen Medien und Videospielen aufgeklärt werden. Des Weiteren soll die Forschung in diesen Bereichen verstärkt gefördert werden.

Katrin Uhlig, Bündnis 90 / Die Grünen

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf besonderen Schutz. Kinder müssen bei Entscheidungen gehört werden, ihre Rechte und ihr Wille müssen im Mittelpunkt stehen. Überall, wo mit Kindern umgegangen wird, muss Basiswissen über Kinderrechte, insbesondere über Beteiligung, über den Schutz vor Kindeswohlgefährdung und vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, zur Voraussetzung werden. Regionale Netzwerke gegen jegliche Gewalt gegen Kinder müssen flächendeckend aufgebaut und gesichert werden. Sie ermöglichen ein stimmiges Miteinander von Jugendämtern, unabhängigen Fachberatungsstellen und anderen Bereichen der sozialen Arbeit, der Bildung und der Erziehung. Hierzu gehören Standards für Prävention, Personalausstattung, Fortbildungen sowie insbesondere für Beratung und Therapie, die selbstverständlich eine gute Finanzierung voraussetzen. Durch den Aufbau eines erforderlichen Netzwerks und eine ausreichende Finanzierung möchten wir diesem Thema die Beachtung schenken, welcher es bedarf. Hinzu kommt eine frühzeitige Förderung von Fachkräften um den Therapiebedarf der Zukunft decken zu können.

Christoph Jansen, CDU

​Mit dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ reagiert die Bundesregierung auf die eingetretenen Lernrückstände, sowie die psychosozialen Belastungen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
Zu den Belastungen für junge Menschen kommt neben den Schul- und Hochschulschließungen aber auch hinzu, dass in der Pandemie praktisch keine Ausbildungsstellen verfügbar waren, sowie Studenten- und Ferienjobs weggebrochen sind. Die Politik muss jetzt dafür Sorge tragen, dass Schülerinnen und Schüler nicht die Schule oder Ausbildungen abbrechen. Ein Mittel, um dem entgegenzusteuern, ist dabei beispielsweise der Ausbau psychosozialer Angebote sowie deutlichmehr Sozialarbeit an Schulen. Außerdem braucht es mehr niedrigschwellige Kontaktmöglichkeiten für psychisch belastete Kinder, um den Versorgungsschwierigkeiten für psychisch kranke Heranwachsende entgegenzuwirken.

Alexander Graf Lambsdorff, FDP

Wir Freie Demokraten sind der Ansicht, dass die psychischen Folgen der Pandemie von der Bundesregierung zu spät in den Blick genommen wurden. Wir wollen die Wartezeiten auf einen Therapieplatz reduzieren, den Ausbau von Therapieplätzen fördern, Prävention und Aufklärung stärken sowie die Ausbildung der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterentwickeln. Die Anzahl der Kassensitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wollen wir deutlich erhöhen. Ebenso wollen wir mehr Studienplätze für Psychologie und Psychotherapie schaffen. Schulpsychologische Beratungsangebote wollen wir ausbauen. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat mit dem Antrag „Zeitnahe psychotherapeutische Versorgung während der COVID-19-Pandemie sicherstellen“ (BT-Drs. 19/19416) bereits im Mai 2020 Maßnahmen gefordert, um den Zugang zu erleichtern und Wartezeiten zu verkürzen.

Um die physische und psychische Gesundheit insbesondere von Kindern und Jugendlichen in den Blick zu nehmen, hat die Fraktion der Freien Demokraten eine Initiative eingebracht. Hiermit setzt sich die Fraktion dafür ein, dass in Bildungseinrichtungen zusätzliches psychologisches und pädagogisches Personal digital und physisch sowie während und nach der Corona-Pandemie zur Verfügung steht, um negative Folgen der Corona-Krise zu erkennen und professionell aufzuarbeiten (BT-Drs. 19/27810).

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