Der Runde Tisch gegen Kinder- und Familienarmut wendet sich wenige Wochen vor der Europawahl und anlässlich der Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) mit einem Brief an die Abgeordneten des EU-Parlaments und die Kandidierenden. Im Fokus dabei: Die Situation von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Es werden fünf Forderungen zur Verbesserung von deren Situation formuliert.

Der Brief endet mit dem Appell:

Machen Sie sich stark für eine Umkehr von der derzeitigen Politik der Menschenverachtung gegenüber Schutzsuchenden sowie von rassistischen und flüchtlingsfeindlichen Ressentiments. Setzen Sie sich für eine Rückbesinnung auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in der deutschen und europäischen Asyl- und Migrationspolitik ein! 

Reaktionen

Karin Langer, Kandidatin Volt: „Herzlichen Dank für die ausführliche Ausführung der Forderungen im Namen der Menschenrechte. Ich kann Ihnen versichern, dass ich sämtliche Forderungen vollumfänglich unterstütze!“

Außerdem wurden die verantwortlichen Landespolitiker:innen angeschrieben mit dem Ziel eine Verbesserung der Situation in den Landesunterkünften zu erwirken.

Reaktionen

Antwortschreiben der Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn Katja Dörner

Antwort von Jessica Rosenthal, MdB

Antwort von Franziska Müller-Rech, MdL:

„Sehr geehrte Frau Al-Barghouthi

vielen Dank für Ihren Brief zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Landesunterkünften. Ich schätze die Arbeit des Runden Tisches gegen Kinder- und Familienarmut sehr. Gerne nehme ich im Folgenden zu Ihren Forderungen Stellung.

Es ist sinnvoll, sich an den gesetzlichen Vorgaben in § 47 AsylG zu orientieren, wonach die Dauer der Wohnverpflichtung von minderjährigen Asylsuchenden und ihren Eltern auf sechs (und nicht auf drei) Monate beschränkt ist. Eine frühere Zuweisung an die Kommunen würde diese noch mehr überfordern, um Unterbringung und Kinderbetreuung bzw. Schulunterricht zu organisieren. Zudem sollten Familien, bei denen eine zeitnahe Ausreise bzw. Rückführung zu erwarten ist, nicht auf die Kommunen verteilt werden.

Kinder und Jugendliche erhalten in den zentralen Unterbringungseinrichtungen ein schulnahes Bildungsangebot, das auf den Besuch einer Regelschule vorbereiten soll. Der Unterricht wird durch Lehrkräfte des Landes durchgeführt. Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt in der Vermittlung der deutschen Sprache und bei Bedarf der Alphabetisierung. Der Unterricht vermittelt außerdem Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mathematik, in Gesellschaftslehre und in Naturwissenschaften. Die reguläre Schulpflicht kann hingegen erst nach Zuweisung an die Kommunen greifen. Dies ist so auch in § 10 Abs. 3 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes vorgegeben, das mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen beschlossen wurde.

Eine europaweite Ausschreibung der Leistungsvergabe für die Betreuung in den Unterkünften ist schon allein aus wirtschaftlichen Gründen für das Land sinnvoll. Eine Unterbringung in den Landeseinrichtungen ist sicher mit Unannehmlichkeiten für die Betroffenen verbunden, aber zeitlich begrenzt und im Hinblick auf eine geordnete Migrationspolitik sowie zur Entlastung der Kommunen erforderlich.

Ich freue mich auf den Austausch und danke Ihnen herzlich für Ihr Engagement.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Müller-Rech“

Antwort Dr. Thomas Wilk, Regierungspräsident, Bezirksregierung Köln